Allgemeine Verkaufsbedingungen SCHUBERTH Gruppe  

Allgemeine Einkaufsbedingungen SCHUBERTH Gruppe  

Allgemeine Verkaufsbedingungen Online-Shop SCHUBERTH Gruppe 

Allgemeine Verkaufsbedingungen Schuberth Gruppe

(Stand Januar 2022)

1. Allgemeines – Geltungsbereich

1) Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende oder zusätzliche Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.

2) Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.

3) Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen gleichartigen Geschäfte mit dem Kunden, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten.

2. Angebot – Vertragsschluss

1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung.

2) Soweit unsere Angebote nicht ausdrücklich eine abweichende Bindungsfrist enthalten, halten wir uns hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung bei uns (bevorzugt E-Mail an auftragsbestaetigung@schuberth.de).

3) Die Bestellung der Ware durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von 30 Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.

4) Der Kunde trägt das Verwendbarkeitsrisiko für die Lieferung oder Leistung, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

5) Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

6) Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen des Verkäufers vor Abschluss dieses Vertrags sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

7) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen.

8) Schweigen unsererseits auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Kunden gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3. Lieferzeit

1) Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, dass sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart sind.

2) Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden werden wir unverzüglich erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, weder uns noch unseren Zulieferer ein Verschulden trifft oder wir im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet sind.

3) Wenn die Verzögerung nach Ziffer 3.2 länger als zwei Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder werden wir von unserer Verpflichtung frei aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände können wir uns nur berufen, wenn wir den Kunden unverzüglich benachrichtigen.

4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Käufer nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auch hinsichtlich einer Verzugsentschädigung, sind generell ausgeschlossen, es sei denn der Verzug beruht auf unserer Seite auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz

5) Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Zumutbar sind Teillieferungen und Teilleistung insbesondere, wenn ▪ die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist, ▪ die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und ▪ dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, wir erklären uns zur Übernahme dieser Kosten bereit)

6) Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Diese beginnen nicht zu laufen, solange der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nachkommt. Lieferung setzt die fristgerechte und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

7) Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstandenen Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Mitteilung der Versandbereitschaft der Ware. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die Pauschale ist jedoch auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass uns überhaupt kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.

4. Preis, Verpackung, Versand, Versicherung, Gefahrübergang

1) Unsere Preise gelten netto, ab Werk, unverpackt und unversichert, bei Exportlieferungen zzgl. Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben. Falls nicht anders vereinbart, erfolgt der Versand auf Rechnung des Kunden in handelsüblicher Weise, ohne Verantwortung für billigste Verfrachtung.

2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr geht gemäß §447 BGB mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt oder zum Zeitpunkt, in dem die Ware das Lager zum Zwecke der Versendung verlassen hat, auf den Kunden über. Ist vereinbart, dass der Kunde die Ware abholt, geht die Gefahr mit der Anzeige der Abholbereitschaft auf den Kunden über. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend.

3.) Erfolgt die Lieferung / Leistung an einen/einem Zielort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, so trägt der Kunde das Risiko der Einführbarkeit und die Verantwortung für die Einhaltung der Einfuhrbestimmungen.

5. Gewährleistung

1) Für die Beschaffenheit der von uns verkauften Ware ist allein die dem Vertrag beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich.

2) Die von uns verkaufte Ware gilt hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Kunden genehmigt, wenn uns nicht binnen sieben Werktagen nach Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegenstände als vom Kunden genehmigt, wenn die Mängelrüge uns nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigte; war der Mangel für den Kunden bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich.

3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der berechtigten Mängelrüge tragen wir die erforderlichen Aufwendungen zur Mangelbeseitigung, wie Lohn-, Material-, Transport- und Wegekosten, jedoch nur, soweit diese Aufwendungen sich nicht dadurch erhöhen, dass ein Liefergegenstand nachträglich an einen anderen Ort als den Sitz des Kunden verbracht wurde, es sei denn diese Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßem Gebrauch. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass sich der Kunde nicht für den günstigsten Transport- bzw. Versandweg entscheidet, trägt der Kunde.

4) Der Kunde hat uns die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Prüfungszwecken zu übergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der Kunde die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzugeben. Unser Recht, die Nacherfüllung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, bleibt unberührt.

5) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Dies gilt auch, wenn eine vom Kunden gesetzte, angemessene Frist zur Nacherfüllung fruchtlos verstrichen ist. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist.

6) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Die gesetzliche Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§478, 479 BGB bleibt unberührt.

7) Alle Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Ersatz vergeblicher Aufwendungen aufgrund von Mängeln bestehen nur nach Maßgabe der Bestimmungen der Ziffer 6, im Übrigen sind sie ausgeschlossen.

6. Haftung

1) Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieser Ziffer eingeschränkt.

2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht, d.h. eine Pflicht, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge gibt und auf die der Kunde vertrauen darf, verletzen. In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

4) Für bloße Vermögensschäden ist unsere Haftung auf €7.500.000,00 beschränkt, es sei denn der Schaden wurde vorsätzlich verursacht.

5) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

6) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

7) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Eigentumsvorbehaltssicherung

1) Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor. Bei mehreren Forderungen oder laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderung, auch wenn einzelne Warenlieferungen bezahlt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - anzurechnen.

2) Der Kunde ist für die Dauer des Eigentumsvorbehalts verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlsschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen. Der Kunde ist verpflichtet, uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen und tritt schon jetzt alle Entschädigungsansprüche aus den Versicherungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an. Sollte die Abtretung nicht zulässig sein, wird der Kunde den Versicherer anweisen, etwaige Zahlungen nur an uns zu leisten. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter oder bei einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.

4) Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sowie sonstige, das Eigentum gefährdende Verfügungen durch den Kunden sind unzulässig. Der Kunde tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen und Nebenrechte in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung - bei Miteigentum an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil - ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Wir nehmen diese Abtretung bereits jetzt an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Er wird die uns aufgrund der Abtretung zustehenden Beträge unverzüglich an uns abführen. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, die Befugnis des Kunden zur weiteren Veräußerung und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu widerrufen. Dies gilt auch für den Fall, dass wir von unserem Recht nach Ziffer 7.1 ff. Gebrauch machen.

5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung oder Umbildung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Fakturaendbetrag, einschließlich Mehrwertsteuer) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

7) Der Kunde tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen.

8) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

9) Erfolgt die Lieferung an einen Zielort außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland und kommt nach dem am Zielort geltenden Recht dem nach diesen Bedingungen oder dem jeweiligen Vertrag vorgesehenen Eigentumsvorbehalt keine gleichwertige Sicherungswirkung zu, wie dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland der Fall ist, so ist der Kunde verpflichtet, uns ein gleichwertiges Sicherungsrecht einzuräumen.

8. Weiterverkauf

1) Der Verkauf von Waren aus unseren Lieferungen ist nur an Endverbraucher und solche Händler zulässig, die ebenfalls von uns oder unseren jeweiligen nationalen Importeuren beliefert werden. Auf Anfrage des Bestellers teilen wir im Einzelfall mit, ob ein Händler beliefert wird.

2) Der Verkauf unserer Waren über Plattformen sowie Internetseiten, die nicht einer qualitativ hervorgehobenen Warenpräsentation und dem Markenimage unserer Produkte entsprechen, ist grundsätzlich nicht gestattet.

9. Zahlung

1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Zahlung ist mit Rechnungszugang rein netto fällig, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart ist.

2) Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung. Darüber hinaus wird Skonto dem Kunden nur dann gewährt, soweit er alle unseren früheren Forderungen erfüllt hat.

3) Soweit den vereinbarten Preisen unsere Listenpreise zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

4) Wechsel und Schecks gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen, alle Nebengebühren gehen zu Lasten des Kunden.

5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6) Wir sind zur Zession unserer Forderung an Dritte, insbesondere an die TARGO Factoring GmbH, Mainz, berechtigt, insbesondere im Rahmen des Factorings. Machen wir von unserem Recht, Ansprüche gegen den Kunden an Dritte abzutreten, Gebrauch, so werden wir den Kunden hierüber informieren. Soweit wir Forderungen gegen den Kunden abgetreten und den Kunden hierüber informiert haben, kann der Kunde Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur noch an den Dritten leisten.

10. Zahlungsverzug

Gerät der Käufer mit der Zahlung des Kaufpreises in Verzug, schuldet er uns während der Dauer des Verzuges Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem Basiszinssatz der EZB. Weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.

11. Abtretung der Ansprüche des Käufers

Ohne unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung dürfen weder der mit uns geschlossene Vertrag noch einzelne Ansprüche aus dem Vertrag entweder ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden.

12. Urheberrechte

1) Mit dem Kauf unserer Waren ist die Nutzung unserer Urheberrechte nur insoweit verbunden, also sie zur Verwendung des einzelnen Produktes notwendig ist. Die technische Analyse, die Verwertung mitgeteilter Verfahren oder die weitergehende Nutzung von Urheberrechten ist ausgeschlossen.

2) Ausgeschlossen ist des Weiteren die werbliche Herausstellung unserer Produkte über das geschäftsübliche Maß hinaus oder die Werbung mit uns als Geschäftspartner.

13. Gerichtsstand - Erfüllungsort

1) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Magdeburg (unser Geschäftssitz) Gerichtsstand. In Zahlungsangelegenheiten kann der Kunde nach Wahl des Gläubigers auch in Gütersloh oder seinem Geschäftssitz verklagt werden.

2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung.

14. Schlussbestimmungen

1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.

Allgemeine Einkaufsbedingungen Schuberth Gruppe

(Status März 2019)

1. Geltungsbereich

1.1. Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen durch die Unternehmen der Schuberth Gruppe – im Folgenden Auftraggeber genannt - erfolgen – sofern durch Einzelvereinbarung nicht anders geregelt - stets zu diesen Einkaufsbedingungen. Diese Einkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote des Auftragnehmers, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

1.2. Diese Einkaufsbedingungen finden Anwendung gegenüber Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.3. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Auftraggeber nicht an, es sei denn, dass dieser ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmt. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Verkaufsbedingungen abweichenden Bedingungen des Auftragnehmers die Lieferung durch den Auftragnehmer vorbehaltlos annimmt.

2. Liefer- und Leistungsdefinition

Es gelten die Liefer- und Leistungsdefinitionen der vom Auftraggeber ausgestellten Bestellung (einschl. Anlagen).

3. Bestellung und Vertragsschluss

3.1. Angebote des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Mündliche Bestelllungen oder Änderungen der Bestellungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber schriftlich bestätigt werden.

3.2. Bloße Preisanfragen des Auftraggebers sind freibleibend und nur als Aufforderung an den Auftragnehmer zu verstehen, seinerseits ein Angebot abzugeben.

3.3. Soweit die Angebote vom Auftraggeber nicht ausdrücklich eine abweichende Bindungsfrist enthalten, hält sich der Auftraggeber hieran eine Woche nach dem Datum des Angebots gebunden. Maßgeblich für die rechtzeitige Annahme ist der Zugang der Annahmeerklärung beim Auftraggeber (bevorzugt E-Mail an auftragsbestaetigung@schuberth.de).

3.4. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Bestellung des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist entweder schriftlich oder per E-Mail (Auftragsbestätigung) oder durch vorbehaltlose Erbringung der Leistung (Lieferung) anzunehmen. Die Bestellung gilt auch dann als angenommen, wenn sie vom Auftragnehmer nicht innerhalb der vorgenannten Frist bestätigt bzw. ihr nicht widersprochen wird.

3.5. Hat der Auftraggeber den Auftragnehmer über den Verwendungszweck der Lieferung oder Leistung unterrichtet, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls die Lieferung oder Leistung des Auftragnehmers nicht geeignet ist, diesen Verwendungszweck zu erfüllen. In diesem Fall ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne seinerseits Schadensersatz leisten zu müssen.

3.6. Der Auftragnehmer trägt das Beschaffungsrisiko für seine Lieferung oder Leistung, wenn nicht im Einzelfall etwas anderes ausdrücklich und schriftlich vereinbart ist.

3.7. Auftraggeber ist berechtigt, Zeit und Ort der Lieferung jederzeit durch schriftliche Mitteilung mit einer Frist von mindestens 5 Kalendertagen vor dem vereinbarten Liefertermin zu ändern. Gleiches gilt für Änderungen von Produktspezifikationen, soweit diese im Rahmen des normalen Produktionsprozesses des Auftragnehmers ohne erheblichen Zusatzaufwand umgesetzt werden können, wobei in diesem Fall die Anzeigefrist nach vorstehendem Satz mindestens 14 Tage beträgt. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer die jeweils durch die Änderung entstehenden, nachgewiesenen und angemessenen Mehrkosten erstatten. Haben solche Änderungen Lieferverzögerungen zur Folge, die sich nicht im normalen Produktions- und Geschäftsbetrieb des Auftragnehmers mit zumutbaren Anstrengungen vermeiden lassen, verschiebt sich der ursprünglich vereinbarte Liefertermin entsprechend. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die von ihm bei sorgfältiger Einschätzung zu erwartenden Mehrkosten oder Lieferverzögerungen rechtzeitig vor dem Liefertermin, mindestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Zugang der Mitteilung gemäß Satz 1 oder 2 schriftlich anzeigen.

3.8. Das Schweigen des Auftraggebers auf Angebote, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Auftragnehmers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

3.9. Angebote des Auftragnehmers haben unentgeltlich zu erfolgen. Kostenvoranschläge werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung vergütet.

4. Lieferung und Versand

4.1. Die Lieferung erfolgt - soweit schriftlich nicht anders vereinbart - frei von allen Spesen und Zöllen zu Lasten des Auftragnehmers frei Empfangsstelle. Jeder Versand ist dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen. Die Außenseite der Verpackung, die Versandanzeige und der Lieferschein müssen die Auftraggeber- Bestelldaten, insbesondere Bestellnummer, Lieferadresse, Artikelbezeichnung, Mengen-/Gewichtsangabe sowie Fertigungsdatum/-losnummer und bei Bedarf Lagerungsauflagen und Materialhaltbarkeit angeben. Der Lieferschein ist 2-fach der Lieferung beizufügen. Der Auftraggeber ist berechtigt, nicht ordnungsgemäß erfolgte/angezeigte Lieferungen auf Kosten des Auftragnehmers zurückzuweisen. Darüber hinaus verlängern sich etwaige vereinbarte Zahlungsfristen um den Zeitraum, um den sich die Bearbeitung durch den Auftraggeber verzögert, weil eine oder mehrere der vorstehend aufgeführten Angaben fehlen.

4.2. Anlieferungen dürfen nur von Montag bis Freitag von 6-15 Uhr (nicht an gesetzlichen Feiertagen und Tagen der Betriebsruhe) erfolgen.

4.3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Annahme eines Auftrages zu prüfen, ob die in der Bestellung genannten Waren bzw. deren Bestandteile als gefährliche Güter (z. B. als Farben, Klebstoffe, Chemikalien oder entzündliche, oxidierende, explosionsgefährliche, brennbare, giftige, radioaktive, ätzende oder zur Selbsterhitzung neigende Güter) einzustufen sind. In diesen Fällen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren, die jeweils aktuellen, national und international gültigen Vorschriften (z. B. GefStoffV, GGVS, GGVSee, BioStoffV, UN/ICAD, IATA, EVO/RID, KVO/ADR) sowie eventuell abweichende oder zusätzliche Vorschriften des Empfangslandes beachten und dem Auftraggeber die notwendigen Erklärungen (z.B. die zugehörigen EG-Sicherheitsdatenblätter) korrekt ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet in zweifacher Ausfertigung schnellstmöglich zusenden.

4.4. Übergang von Eigentum und Gefahr

4.4.1. Die Gefahr des zufälligen Übergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware trägt der Auftragnehmer bis zur vertragsgemäßen Übergabe beim Auftraggeber. Dies gilt auch dann, wenn eine Versendung durch den Auftragnehmer vereinbart ist. Wird die Ware infolge eines Gewährleistungsfalles zurückgesandt, so trägt die Gefahr mit abgeschlossener Rückverladung der Auftragnehmer.

4.4.2. Das Eigentum geht spätestens mit Abschluss des Abladevorganges an der Empfangsstelle auf den Auftraggeber über. Die Übereignung der Ware auf den Auftraggeber hat unbedingt und ohne Rücksicht auf die Zahlung des Kaufpreises zu erfolgen. Nimmt der Auftraggeber im Einzelfall einen durch Kaufpreiszahlung bedingtes Angebot des Auftragnehmers auf Übereignung an, erlischt der Eigentumsvorbehalt des Auftragnehmers spätestens mit Kaufpreiszahlung für die gelieferte Ware. Der Auftraggeber bleibt im ordnungsgemäßen Geschäftsgang auch vor Kaufpreiszahlung zur Weiterveräußerung der Ware unter Vorausabtretung der hieraus entstehenden Forderung ermächtigt. Alle sonstigen Formen des Eigentumsvorbehalts, insbesondere der erweiterte, der weitergeleitete und der auf die Weiterverarbeitung verlängerte Eigentumsvorbehalt sind ausgeschlossen.

4.4.3. Das Eigentum an Fertigungsmitteln (z.B. Werkzeuge), die für die Herstellung der Lieferungen und Leistungen beim Auftragnehmer genutzt werden und vom Auftraggeber bezahlt werden, geht mit Bezahlung durch den Auftraggeber gemäß §§ 929, 930 BGB auf den Auftraggeber über, ist von Auftragnehmer als Eigentum des Auftraggebers zu kennzeichnen, instand zu halten und ausreichend zu versichern. Die Fertigungsmittel sind auf Aufforderung des Auftraggebers unverzüglich an den Auftraggeber heraus zu geben. Besteht Miteigentum des Auftragnehmers, so erfolgt die Herausgabe Zug um Zug gegen Vergütung des Miteigentumanteils. Besteht Uneinigkeit über die Höhe des Miteigentumanteils, so kann der Auftraggeber durch Stellung einer Bürgschaft in Höhe des strittigen Betrages ein Zurückbehaltungsrecht des Auftragnehmers abwenden. Eine Nutzung dieser Fertigungsmittel durch den Auftragnehmer für Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Auftraggeber.

4.4.4. Teilleistungen und Teillieferungen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, nicht zulässig. 4.5. Aus- und Eingangskontrolle, Zutrittsrecht

4.5.1. Der Auftragnehmer wird nur geprüfte und für gut befundene Teile versenden und der Auftraggeber kann daher auf eine detaillierte Eingangskontrolle verzichten. Dies gilt nicht für die Kontrolle der Ware im Hinblick auf das Vorliegen offensichtlicher Mängel.

4.5.2. Für den Fall einer Prüfung des Fertigungsstandes und/oder der Qualitätsprozesse beim Auftragnehmer erhält der Auftraggeber nach vorheriger Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten des Auftragnehmers ungehinderten Zutritt zu den betreffenden Fertigungsstätten.

5. Terminvereinbarungen / Vertragsstrafe bei verspäteter Lieferung oder Leistung / Abnahmepflicht bei Betriebsstörungen

5.1. Die in der Bestellung genannten Liefer- und Leistungstermine sind verbindliche Eingangstermine bei der vorgeschriebenen Anlieferadresse. Erkennt der Auftragnehmer, dass die vereinbarten Termine nicht eingehalten werden können, so hat er dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich Grund und Dauer der Verzögerung mitzuteilen. Ist für den Fall verspäteter Lieferung eine Vertragsstrafe vereinbart, so bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers unberührt. Der Auftraggeber kann die Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung verlangen oder gegen fällige Zahlungen aufrechnen, auch wenn die Leistung vorbehaltlos angenommen wurde.

5.2. Naturkatastrophen, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Transport- und Betriebsstörungen im Werk des Auftraggebers oder im Bereich seiner Zulieferanten, die zu einer Einschränkung oder Einstellung seiner Produktion führen oder ihn am Abtransport der bestellten Ware hindern, befreien den Auftraggeber, wenn diese Behinderung weniger als zwei Monate dauert, von seinen Abnahmeverpflichtungen. Ansprüche des Auftragnehmers auf die Gegenleistung sowie Schadensersatz sind in diesen Fällen und für diese Zeit ausgeschlossen.

6. Preise/Vergütung/Verpackung

Die vereinbarten Preise sind verbindlich und fest für die Laufdauer des Auftrages, frei Werk bzw. vorgegebener Anlieferadresse, einschließlich handelsüblicher und umweltfreundlicher Verpackung, und Transportversicherung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Verpackung der gelieferten Ware auf Verlangen des Auftraggebers auf seine Kosten zurückzunehmen.

7. Zahlungsbedingungen

7.1. In sämtlichen Auftragsbestätigungen, Lieferpapieren und Rechnungen ist die Bestellnummer anzugeben. Spätestens mit der Rechnung hat der Auftragnehmer die von Auftraggeber geforderten Ursprungsnachweise wie z. B. Auftragnehmererklärungen und Warenverkehrsbescheinigungen sowie Prüfzeugnisse vollständig ausgefüllt und unterzeichnet vorzulegen. Entsprechendes gilt für umsatzsteuerliche Nachweise bei Auslands- und innergemeinschaftlichen Lieferungen/ Leistungen. Sollten eine oder mehrere dieser Angaben fehlen und sich dadurch im Rahmen des Geschäftsverkehrs des Auftraggebers die Bearbeitung verzögern, verlängern sich die nachstehend genannten Zahlungsfristen um den Zeitraum dieser Verzögerung.

7.2. Ab dem Datum der Rechnungs- und Ursprungszeugnisvorlage und Leistungserfüllung – sollten diese Daten nicht aufeinander fallen, ist stets das spätere Datum maßgeblich - erfolgt die Zahlung innerhalb von 21 Tagen mit 3% Skonto, 45 Tage netto jedoch ohne Anerkennung der Vertragsgemäßheit von Lieferung/ Leistung. Der Auftraggeber ist zum Skontoabzug berechtigt, wenn er mit anderen Forderungen gegen den Auftragnehmer aufrechnet oder Zahlungen berechtigterweise wegen Mängeln der Leistungen oder Waren zurückhält. Der Auftraggeber schuldet keine Fälligkeitszinsen nach § 353 HGB. Für den Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.

8. Haftungsregelungen

8.1. Mängelrüge/Gewährleistung

8.1.1. Der Auftragnehmer garantiert, dass die Lieferung / Leistung mangelfrei, zum vereinbarten Zweck tauglich ist und die in der Bestellung vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Bei Verschleißteilen garantiert der Auftragnehmer, dass diese mindestens die übliche Zahl an Betriebsstunden mangelfrei überstehen. Der Auftragnehmer sichert zu, dass seine Lieferung/ Leistung insbesondere den Regeln der Technik und dem Stand der Wissenschaft, den vom Gesetzgeber, den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften erlassenen Vorschriften und Richtlinien sowie den zutreffenden EU-Richtlinien hinsichtlich Ausführung, Unfallverhütung und Umweltschutz entspricht und dass er alle für die Produktgattung vorgeschriebenen Umweltverträglichkeitsprüfungen erfolgreich absolviert hat.

8.1.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 36 Monate ab Gefahrübergang auf den Auftraggeber, sofern nicht im Einzelfall gesetzliche Bestimmungen eine längere Verjährungsfrist vorsehen. Dies gilt auch für Ersatzteile ab Einbau/Abschluss der Nachbesserungsarbeiten. Die Gewährleistungsfrist verlängert sich um die Zeit von Eingang einer Mängelanzeige des Auftraggebers beim Auftragnehmer bis zur Beseitigung des Mangels oder, falls diese den vorgenannten Zeitraum überschreiten, um Stillstandszeiten des Auftraggeber-Produkts, soweit diese durch Mängel und Mängelbeseitigungsarbeiten bedingt sind.

8.1.3. Der Auftraggeber wird offensichtliche Transportschäden oder Mängel unverzüglich spätestens 14 Tage nach Entdeckung (siehe auch 4.5) rügen. Insoweit verzichtet der Auftragnehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Mängel hat der Auftragnehmer nach Aufforderung unverzüglich nach Wahl des Auftraggebers durch Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache zu beseitigen. Alle durch die Nacherfüllung entstehenden Kosten, insbesondere Ein- und Ausbaukosten, Transport- und Entsorgungskosten trägt der Auftragnehmer. Daneben stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen Ansprüche auf Rücktritt, Minderung und Schadensersatz zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

8.1.4. Für Eilbedürftigkeit, Verzug des Auftragnehmers mit der Mängelbeseitigung, Unzumutbarkeit der Nacherfüllung durch den Auftragnehmer oder Weigerung des Auftragnehmers, die Mängel zu beseitigen, ist der Auftraggeber nach Setzung einer Nachfrist von 2 Wochen berechtigt, die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers selbst zu beseitigen, wenn ihm ein Zuwarten nicht zuzumuten ist. Auf die Nachfristsetzung kann verzichtet werden, wenn der Auftragnehmer ernsthaft und endgültig die Mängelbeseitigung verweigert oder der Auftraggeber auf die unverzügliche Beseitigung der Mängel angewiesen ist, um die Betriebssicherheit zu gewährleisten oder um den Eintritt unverhältnismäßige Schäden abzuwenden. Die gesetzlichen Ansprüche des Auftraggebers werden dadurch nicht berührt.

8.2. Produkthaftung

8.2.1. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber von Schadensersatzansprüchen freistellen, die gegen den Auftraggeber wegen eines auch vom Auftragnehmer zu verantwortenden Produktfehlers geltend gemacht werden.

8.2.2. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber den Bestand einer Produkthaftpflichtversicherung in ausreichender Höhe auf erstes Anfordern nachweisen. Unterbleibt der Nachweis oder weigert sich der Auftragnehmer, eine vom Auftraggeber vorgeschlagene angemessene Erhöhung der Versicherungssumme vorzunehmen, so ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag und zum Schadensersatz berechtigt.

9. Rechte Dritter / Schutzrechte des Auftragnehmers

9.1. Der Auftragnehmer sichert zu, dass sämtliche Lieferungen frei von Schutzrechten Dritter sind und insbesondere durch die Lieferung und Benutzung der Liefergegenstände Patente, Lizenzen oder sonstige Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.

9.2. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber und seine Kunden von Ansprüchen Dritter aus etwaigen Schutzrechtsverletzungen auf erstes Anfordern frei und trägt auch alle Kosten, die dem Auftraggeber in diesem Zusammenhang entstehen. Der Auftraggeber ist insbesondere berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Genehmigung zur Benutzung der betreffenden Schutzrechte vom Berechtigten zu bewirken.

9.3. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Anfrage unter Angabe der Registrierungs- oder Anmeldenummer mitteilen, wenn er Schutzrechte an den bestellten Lieferungen oder Leistungen oder Teilen davon oder an einem Verfahren zu deren Herstellung hat.

10. Außerordentliches Kündigungsrecht

Verschlechtern sich die Vermögensverhältnisse wesentlich oder wird der begründete Antrag zur Eröffnung eines Insolvenz- oder vergleichbaren Verfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers mangels Masse abgelehnt, ist der Auftraggeber berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.

11. Geheimnisse/Schutzrechte des Auftraggebers

11.1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle nicht offenkundigen unternehmerischen Informationen, die ihm durch die Vertragsbeziehung zum Auftraggeber zugänglich werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln und Dritten auch nach Beendigung der Vertragsbeziehung nicht zu offenbaren.

11.2. Der Auftraggeber behält sich an Zeichnungen, Modellen, Werkzeugen, Fertigungsmitteln, Konstruktionsplänen, Rezepturen und allen sonstigen dem Auftragnehmer zur Durchführung der Bestellung übermittelten Informationen und Gegenstände sowie an dem darin verkörperten Know-how sämtliche Eigentums-, Urheber- und sonstigen Schutzrechte vor. Die überlassenen Informationen und Gegenstände dürfen Dritten nur zur Durchführung der Bestellung und nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zugänglich gemacht werden. Sie dürfen vom Auftragnehmer nur zur Durchführung des jeweiligen Auftrages verwendet werden und sind auf Anforderung des Auftraggebers sofort, grundsätzlich jedoch nach Durchführung der Bestellung zurückzugeben. Eine Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung (Weiterverarbeitung) von beigestellten Gegenständen durch den Auftragnehmer wird für den Auftraggeber ggf. vorgenommen. Das gleiche gilt bei Weiterverarbeitung der gelieferten Ware durch den Auftraggeber, so dass dieser als Hersteller gilt und spätestens mit der Weiterverarbeitung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften Eigentum am Produkt erwirbt. Sie sind vom Auftragnehmer sorgfältig zu pflegen, zu verwahren, instand zu halten, als Eigentum des Auftraggebers zu kennzeichnen und angemessen zu versichern. Die Kosten ihrer Unterhaltung und Reparatur tragen die Vertragspartner – mangels einer anderweitigen Vereinbarung – je zur Hälfte. Soweit diese Kosten jedoch auf Mängel solcher vom Auftragnehmer hergestellten Gegenstände oder auf den unsachgemäßen Gebrauch seitens des Auftragnehmers, seiner Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen zurückzuführen sind, sind sie allein vom Auftragnehmer zu tragen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich von allen nicht nur unerheblichen Schäden an diesen Gegenständen Mitteilung machen.

12. Sonstiges

12.1. Der Auftragnehmer gewährleistet die Verfügbarkeit aller für die Funktion der bestellten Lieferung / Leistung erforderlichen Ersatzteile für die Dauer von 10 Jahren ab Lieferung. Zudem verpflichtet sich der Auftragnehmer dazu, die Ersatzteile zu angemessenen Preisen und zu den Bedingungen des der Lieferung / Leistung zugrunde liegenden Vertrags an den Auftraggeber zu liefern. Sollte der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht mehr nachkommen können, wird er den Auftraggeber hierüber unverzüglich schriftlich informieren. Verletzt der Auftragnehmer die Verpflichtung die Ersatzteilverfügbarkeit sicherzustellen, so ist der Auftraggeber berechtigt, das nicht mehr verfügbare Teil auf Kosten des Auftragnehmers nachzubauen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber dabei in jeder Hinsicht zu unterstützen, etwa Fertigungszeichnungen zur Verfügung zu stellen und etwa erforderliche Schutzrechte zu beschaffen.

12.2. Die Abtretung von Zahlungsansprüchen aus diesem Vertrag sowie die Einschaltung von Subunternehmen oder Zulieferern bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers. Jede Zustimmung lässt die gesetzliche Verantwortlichkeit unberührt. Der Auftragnehmer kann hat ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderungen.

12.3. Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die INCOTERMS in der bei Vertragsschluss letztgültigen Fassung.

12.4. Erfüllungsort für die Lieferungen und Leistungen ist der in der Bestellung angegebene Bestimmungsort.

12.5. Der Auftraggeber hat eine Umwelt- und Energiepolitik und berücksichtigt diese auch bei der Auswahl und Beschaffung von Materialien, Produkten und Dienstleistungen. Der Auftraggeber erwartet, dass der Auftragnehmer seine Lieferung / Leistung unter Kenntnisnahme dieser erbringt.

12.6. Auf diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen sowie auf alle zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden oder in Zukunft begründeten Rechtsbeziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Vertragssprache ist Deutsch.

12.7. Die Änderung und Aufhebung der in diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen geregelten Schriftformerfordernisse bedarf der Schriftform. Das Gleiche gilt für einen Verzicht auf die Einhaltung eines Schriftformerfordernisses.

12.8. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

12.9. Gerichtsstand ist Magdeburg.

12.10. Der Auftraggeber behält sich jedoch das Recht vor, den Auftragnehmer an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen.

 

 

Allgemeine Verkaufsbedingungen Onlineshop SCHUBERTH Gruppe

(STATUS MÄRZ 2018)

  1. Geltungsbereich
  2. Vertragsschluss
  3. Widerrufsrecht
  4. Preise und Zahlungsbedingungen
  5. Liefer- und Versandbedingungen
  6. Eigentumsvorbehalt
  7. Mängelhaftung (Gewährleistung)
  8. Anwendbares Recht
  9. Gerichtsstand
  10. Alternative Streitbeilegung

1) Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") der SCHUBERTH GmbH (nachfolgend "Verkäufer"), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2) Vertragsschluss

2.1 Die im Online-Shop des Verkäufers enthaltenen Produktbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Verkäufers dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.

2.2 Der Kunde kann das Angebot über das in den Online-Shop des Verkäufers integrierte Online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Waren in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Waren ab.

2.3 Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellte Ware liefert, wobei insoweit der Zugang der Ware beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des fünften Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt. Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist.

2.4 Bei der Abgabe eines Angebots über das Online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seiner Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite des Verkäufers abgerufen werden.

2.5 Vor verbindlicher Abgabe der Bestellung über das Online-Bestellformular des Verkäufers kann der Kunde mögliche Eingabefehler durch aufmerksames Lesen der auf dem Bildschirm dargestellten Informationen erkennen. Ein wirksames technisches Mittel zur besseren Erkennung von Eingabefehlern kann dabei die Vergrößerungsfunktion des Browsers sein, mit deren Hilfe die Darstellung auf dem Bildschirm vergrößert wird. Seine Eingaben kann der Kunde im Rahmen des elektronischen Bestellprozesses so lange über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren, bis er den den Bestellvorgang abschließenden Button anklickt.

2.6 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

2.7 Die Bestellabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail und automatisierter Bestellabwicklung statt. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Verkäufer versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Kunde bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Verkäufer oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können.

3) Widerrufsrecht

3.1 Verbrauchern steht grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu.

3.2 Nähere Informationen zum Widerrufsrecht ergeben sich aus der Widerrufsbelehrung des Verkäufers.

4) Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Sofern sich aus der Produktbeschreibung des Verkäufers nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten werden in der jeweiligen Produktbeschreibung gesondert angegeben.

4.2 Die Zahlungsmöglichkeit/en wird/werden dem Kunden im Online-Shop des Verkäufers mitgeteilt.

4.3 Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden: "PayPal"), unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full oder - falls der Kunde nicht über ein PayPal-Konto verfügt – unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto, einsehbar unter www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full.

5) Liefer- und Versandbedingungen

5.1 Die Lieferung von Waren erfolgt auf dem Versandweg an die vom Kunden angegebene Lieferanschrift, sofern nichts anderes vereinbart ist. Bei der Abwicklung der Transaktion ist die in der Bestellabwicklung des Verkäufers angegebene Lieferanschrift maßgeblich.

5.2 Sendet das Transportunternehmen die versandte Ware an den Verkäufer zurück, da eine Zustellung beim Kunden nicht möglich war, trägt der Kunde die Kosten für den erfolglosen Versand. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sein Widerrufsrecht wirksam ausübt, wenn er den Umstand, der zur Unmöglichkeit der Zustellung geführt hat, nicht zu vertreten hat oder wenn er vorübergehend an der Annahme der angebotenen Leistung verhindert war, es sei denn, dass der Verkäufer ihm die Leistung eine angemessene Zeit vorher angekündigt hatte.

5.3 Selbstabholung ist aus logistischen Gründen nicht möglich.

6) Eigentumsvorbehalt

Tritt der Verkäufer in Vorleistung, behält er sich bis zur vollständigen Bezahlung des geschuldeten Kaufpreises das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

7) Mängelhaftung (Gewährleistung)

7.1 Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

7.2 Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

8) Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

9) Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

10) Alternative Streitbeilegung

10.1 Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

10.2 Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet, hierzu jedoch grundsätzlich bereit.